Solution PPP Innergia pour les communes suisses

Public-private-Partnerships «PPP Innergia®»

Die Innergia Gruppe bietet der öffentlichen Hand eine innovative Lösung an, die sich auf eine öffentlich-private Partnerschaftsstruktur stützt, um die Realisierung, den Betrieb und die Finanzierung der für die Energiewende und die Erreichung der CO2-Neutralität auf lokaler Ebene notwendigen Infrastrukturen durchzuführen. Zu diesem Zweck wird für jede Gemeinde ein privates Unternehmen gegründet, das von der öffentlichen Körperschaft kontrolliert wird, um die Finanzierung und den Bau der komplexen technischen Infrastruktur zu übernehmen.

Dieses private Ad-hoc-Unternehmen «InfraColl SA» finanziert die Infrastrukturen mittels einer festverzinslichen Anlage mit staatlicher Garantie. Zu diesem Zweck ist die Innergia Gruppe eine exklusive Partnerschaft mit der Bank Vontobel eingegangen, um diese Obligationenplatzierungen zu emittieren, die Schweizer Pensionskassen und institutionellen Anlegern über die Cosmofunding-Plattform von Vontobel angeboten werden. Als privatrechtliche Gesellschaft untersteht das kommunale Unternehmen «InfraColl SA» nicht den für Infrastrukturen geltenden kurzen Abschreibungsfristen und kann somit den Verbrauchern der Gemeinde äusserst vorteilhafte Energieverkaufspreise und/oder Gebühren anbieten.

Die Innergia PPP löst und vereint die gesetzlichen Anforderungen der Gemeindefinanzen und der Schweizer Pensionskassen und institutionellen Investoren. Damit verfügen die Innergia Gruppe und Vontobel gemeinsam über eine konkrete Lösung und die notwendigen Mittel, um die Schweizer Energiewende dezentral auf Gemeindeebene umzusetzen und zu finanzieren.

Unsere Lösung ermöglicht die Realisierung und Finanzierung aller selbstfinanzierten öffentlichen oder privaten Infrastrukturen, wie z.B. Energieerzeugung und -verteilung, Trinkwassergewinnung und -verteilung, Abwasserbehandlung (ARA) und Abfallentsorgung (Mülldeponien) sowie Energieeffizienz (Gebäudeisolierung)

Energieerzeug- ung und Verteilung

Fernwärme

Verteilung von Trinkwasser

Wassergewin-nung und Abwasser-reinigungung (ARA)

Wiederver-wertung von Abfällen

Sanierung von Wohngebäuden und Infrastrukturen

Das PPP Innergia®-Modell wurde übrigens vom Professor Schoenenberger, einem Spezialisten der öffentlichen Finanzen der UniNE, begutachtet und bestätigt:

«Dank seiner Vorteile für die öffentliche Hand kann das Modell, von INNERGIA in Zusammenarbeit mit cosmofunding vorgeschlagen, die Einführung der Energiewende durch die Nutzung der erneuerbaren Ressourcen der Gemeinden beschleunigen. Dieses neue Geschäftsmodell hat das Potenzial, das bestehende Paradigma für zukünftige Investitionen in öffentliche Dienste in der Schweiz zu verändern.»

Das PPP-Modell von Innergia erfüllt die Gesetze und Verordnungen zu den öffentlichen Finanzen sowie die Buchhaltungsvorschriften HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2).

Beispiel einer « PPP Innergia® » in der Betriebsphase

Die Gemeinde Rossinière ist die erste, die bei der Umsetzung ihrer Energiewendeprojekte mit der INNERGIA-Group zusammengearbeitet hat.

Die Gemeinde Rossinière beschloss, nachhaltige Infrastrukturen zu entwickeln, die die Produktion und Verteilung von erneuerbarer Energie (Holz) ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, entschied sich Rossinière für eine Partnerschaft mit der Innergia Group und für die Umsetzung ihres neuen PPP-Modells. Die Gemeinde Rossinières war hauptsächlich aus drei Gründen äusserst zufrieden: die Finanzierungsfähigkeit, die vollständige Kontrolle über die Infrastrukturen und das Risikomanagement.

Laut einer aktuellen Studie (SBVg/BCG 2021) wird der kommunale Finanzierungsbedarf, der für die Schweizer Energiewende notwendig ist, auf CHF 11 Milliarden pro Jahr geschätzt. Kein Zweifel, dass andere Gemeinden schnell folgen werden.

 

Häufig gestellte Fragen: FAQ

Worin unterscheidet sich die Lösung PPP Innergia® von anderen PPPs oder dem Contracting?

Es existieren unzählige ganz unterschiedliche PPPs. Bei einer Zweckgesellschaft ist der Anteil der öffentlichen Hand am Gesellschaftskapital massgebend. Liegt er über 50 Prozent, muss die Gesellschaft in den Büchern des Gemeinwesens konsolidiert werden.

An der InfraColl-Gesellschaft ist die Gemeinde mit 49 Prozent beteiligt, weshalb keine Konsolidierung erforderlich ist. Die Gemeinde besitzt jedoch ein Kaufrecht auf 100 Prozent des Kapitals der InfraColl. Auf Grund ihrer Minderheitsbeteiligung übt die Gemeinde zwar keine rechtliche Kontrolle über die Gesellschaft aus, dank ihres Kaufrechts auf das gesamte Kapital der InfraColl kontrolliert sie diese jedoch faktisch. Da sich 51 Prozent des Kapitals der InfraColl in Privatbesitz befinden, ist sie eine privatrechtliche Gesellschaft und untersteht als solche nicht den Regeln für die öffentlichen Finanzhaushalte sowie dem öffentlichen Beschaffungswesen.

Schliesslich ist eine ausschliesslich zum Zwecke der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gegründete Gesellschaft sowohl von der Kapital- als auch von der Gewinnsteuer befreit. Folglich entspricht die Bruttomarge dem Reingewinn, womit sich das Eigenkapital der Gesellschaft erhöht. Allerdings dürfen diese Gewinne keinesfalls ausgeschüttet werden, sondern müssen in das Wachstum der InfraColl reinvestiert werden.

Weshalb werden die Gewinne der InfraColl nicht für die schrittweise Rückzahlung der Anleihe verwendet?

Die InfraColl wird wie ein sich im Aufbau befindliches Privatunternehmen geführt, das sich über einen sehr langen Zeitraum hinweg mittels Anleihen finanziert. Die InfraColl strebt ein selbstfinanziertes Wachstum an, um nicht nur ein einzelnes Projekt zu realisieren, sondern um alle Investitionen und Finanzierungen sicherzustellen, die für die Erreichung der CO2-Neutralität einer Gemeinde nötig sind. Letztere kann ihrerseits weiterhin über ihre finanziellen Mittel verfügen, um ihre herkömmlichen kommunalen Aufgaben (z.B. Schul- oder Strassenbau) zu erfüllen.

Da die InfraColl vollständig von den Steuern befreit ist, kann sie ihre gesamten Bruttomargen in die Entwicklung neuer selbstfinanzierter Infrastrukturen investieren. Auf diese Weise erhöht sich die Bilanzsumme der InfraColl, während gleichzeitig ihre relative Verschuldung abnimmt, ohne dass sie ihre Schulden zurückzahlt.

Gibt es eine Leistungsgarantie wie bei einem Generalunternehmen?

Die von der InfraColl vergebenen Subunternehmerverträge sind bindend, da eine 10-jährige Leistungsgarantie in Verbindung mit einer Bankgarantie gefordert wird. Auf Grund ihrer Unabhängigkeit ist die InfraColl ausserdem in der Lage, die geeignetsten Technologien und Lieferanten auszuwählen und kann selbst über die Investitionen für die Instandhaltung der Infrastrukturen und die Aufrechterhaltung ihrer Verfügbarkeit entscheiden. Sie profitiert auch von den in der Innergia PPP-Lizenz enthaltenen Energiewende Management Services zur Unterstützung des Bauherrn bei der Auswahl von Technologien und Partnern.

Ist die Finanzierung privater Projekte möglich? (Heizung, PV)

Die Finanzierung privater bzw. von Privaten gehaltenen Infrastrukturen ist möglich, sofern diese selbstfinanziert sind, d.h. wenn das Darlehen der InfraColl in Monats- oder Jahresraten zurückgezahlt wird. Diese Investitionen können durch Schuldbriefe auf private Immobilien abgesichert werden.

Wie ist ein so günstiger Preis möglich?

Die von der InfraColl gehaltenen Vermögenswerte können über ihre gesamte Lebensdauer abgeschrieben werden und unterliegen nicht den für den öffentlichen Sektor geltenden Abschreibungsvorschriften. Da der alleinige Zweck der InfraColl in der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen besteht, ist sie ausserdem von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit. Der gesamte Cashflow wird also in die Entwicklung der InfraColl reinvestiert. Das Eigenkapital und die Bilanz wachsen, und die InfraColl kann den Cashflow mit Ausnahme der obligatorischen Zinscoupon-Zahlungen der Anleihe frei verwenden.

Für weitere Informationen zu unserer Lösung PPP INNERGIA™ stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!